GUT FÜRS KLIMA:
F-GASE-VERORDNUNG
Am 1. Januar 2015 trat die neue Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) in Kraft. Sowohl für Anlagenbetreiber als auch -bauer gibt es einige Neuerungen zu beachten und umzusetzen.
Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Was ist die F-Gase-Verordnung?
- Stellungnahme zur geplanten Verschärfung der EU F-Gase Verordnung
- Wie sollen die Emissionen reduziert werden?
- Fällt meine (geplante) Einrichtung unter die Verordnung?
- Welche alternativen Kältemittel kommen in Frage?
- Im Vergleich: Natürliche Kältemittel – synthetische Ersatzkältemittel?
- Gibt es Fördermöglichkeiten für Umrüstung und Neubau?
Was ist die F-Gase-Verordnung?
Die neue Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), die am 1. Januar 2015 in Kraft trat, soll im Wesentlichen die Menge an F-Gasen bis 2030 schrittweise auf circa ein Fünftel der aktuellen Verkaufsmengen reduzieren. Der Grund: F-Gase sind durch ihr immenses Treibhauspotential und der Erwärmung der Atmosphäre hoch klimarelevant und die Emission Teil der EU-Klimaziele. Am häufigsten werden sie als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen verwendet.
Fällt meine (geplante) Einrichtung unter die Verordnung?
Die Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP (Erwärmungspotential eines Treibhausgases) von 2500 oder mehr wird in Anlagen mit einem CO2 -Äquivalent von 40 Tonnen ab dem 01. Januar 2020 verboten. Dies betrifft in der Praxis das Kältemittel R404A.
Aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel darf – sofern es aus derselben Anlage stammt – noch bis 01. Januar 2030 verwendet werden.
Die gesetzlichen Auflagen bei der Verwendung von F-Gasen sind deutlich erhöht worden. So müssen Betreiber und Anlagenbauer den Einsatz und die Mengen sowie ggf. auch die Entsorgung der verwendeten F- Gase wesentlich präziser und detaillierter als bislang dokumentieren.
Auf was zu achten ist, genaue Füllmengen, Werte und Checklisten finden Sie in unserer Zusammenfassung zur
F-Gase-Verordnung. (Download siehe oben)
„F-Gase sind für die Erwärmung der Atmosphäre mitverantwortlich. Mit unserer fachlichen Expertise rund um die Verordnung tragen wir zur Reduktion von F-Gas-Emissionen bei.“
Holger Eckert, GeschäftsführerWelche alternativen Kältemittel kommen in Frage?
Alle synthetischen Kältemittel mit einem GWP <2.500 sind zukünftig weiterhin zugelassen und verfügbar. Sie werden jedoch im Laufe der kommenden Jahre durch die F-Gase-Verordnung verknappt.
MEHR ERFAHRENIm Vergleich: Natürliche Kältemittel – synthetische Ersatzkältemittel?
Bestandsanlagen können mit Ersatzkältemitteln weiterbetrieben werden, für zukünftige Neuanlagen stehen natürliche Kältemittel zur Verfügung.
MEHR ERFAHRENGibt es Fördermöglichkeiten für Umrüstung und Neubau?
Für die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung sind langfristig nicht nur bei den Kältemitteln Veränderungen vorzunehmen, sondern auch im Bereich der Anlagen neue Wege notwendig.
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